HLV legt aktualisierte Handlungsempfehlung vor

  05.03.2021    HLV Verbandsnews

Am Mittwoch erarbeitete das Corona-Kabinett aus Bund- und Ländervertretern eine fünfschrittige Öffnungsperspektive aus dem Lockdown in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens. Gestern formulierte dann die hessische Landesregierung ihre Interpretation zur Lockerung der geltenden Corona-Maßnahmen und gingen im Bereich des Sports über die Empfehlungen der Bundesregierung hinaus. In Hessen ist ab dem 8. März Freizeit- und Amateursport für bis zu zwei Haushalten mit höchstens fünf Personen erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren dürfen Sport unter freiem Himmel auch in Gruppen ausüben.

Der HLV begrüßt grundsätzlich die Maßnahme einer stufenweisen Öffnung, bildet diese doch einen wichtigen Baustein zur Bewältigung der Probleme Bewegungsmangel und soziale Isolation, speziell bei Kindern und Jugendlichen. Es kann sich hierbei nur um den allerersten Schritt hin zu einer langfristigen, stufenweisen Rückkehr zu einem gewohnten Trainingsbetrieb handeln. Wir haben unsere bestehende Handlungsempfehlung (Neuerungen sind gelb markiert) für ein Vereinstraining den aktuellen Entwicklungen angepasst. Diese verstehen sich als Orientierung und Handlungshilfe und sollen für einen 360-Grad-Rundblick auf die Gesamtsituation sensibilisieren. Eine praktikable Umsetzung vor Ort ist von den Vereinen zu leisten und von den jeweiligen Rahmenbedingungen abhängig. Wünschenswert ist in jedem Falle ein verantwortungsvoller Umgang mit der weiterhin prekären Situation und unsicheren Entwicklungsprognose.

Eine der wichtigsten Anpassungen ist sicherlich die Empfehlung, wenn möglich eine maximale Gruppengröße von 10 Personen (Trainer-Athleten-Schlüssel 1:9) bei den unter Fünfzehnjährigen zu organisieren sowie eine Gesamtpersonenzahl von nicht mehr als 80 Personen auf dem Sportgelände.

Neben allen Empfehlungen möchten wir an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen appellieren, denn nur so können wir hoffentlich den Trainingsbetrieb aufrechterhalten und das Infektionsrisiko für Athlet*innen und Trainer*innen minimieren. Es gelten weiterhin die elementaren Vorsichtsmaßnahmen eines ordentlichen Hygienekonzeptes für das Vereinstraining:

  • Händedesinfektion, Abstand halten, Mund-Nasen-Schutz
  • Das Führen von Belegungsplänen
  • Die Absprache der Vereine mit den Trägern der Sportstätten

Der HLV hat sich dafür entschieden, bei seiner Empfehlung etwas zurückhaltender zu sein, als es das Land Hessen und der Landessportbund in ihrer Vorlage erlauben. Wir sehen in diesem ersten Schritt eine große Chance, langfristig wieder „normal“ trainieren und irgendwann auch wieder Wettkämpfe abhalten zu können. Wir alle haben uns so lange genau diese Perspektive gewünscht. Nun ist sie da und wir möchten verantwortungsbewusst damit umgehen. Ein wichtiger Punkt spielt hierbei die Rolle der Trainer*innen und Bringer/Abholer der Kinder. Diese Gruppe ist aktuell nicht durch Corona-Schutzimpfungen abgesichert. Auch im Interesse an der Gesundheit dieser Menschen möchten wir unsere defensivere Strategie bei der Aufstellung unserer Empfehlung verstanden wissen.

Bei allen mahnenden Worten ist es uns ein besonderes Anliegen nicht zu versäumen, euch allen viel Freude bei der – sicherlich nicht ganz einfachen – Trainingsplanung und bei den folgenden Trainingseinheiten zu wünschen. Wenn wir alle unser HLV-Corona-Motto Heute Abstand, „morgen“ Umarmung beherzigen, gehen wir einen verantwortungsvollen Weg!

Alle aktuellen Entwicklungen und Informationen werden unter der Rubrik „Vereinsservice in Coronazeit“ auf der HLV-Homepage veröffentlicht.

Bleibt gesund – Euer HLV