Neue „Sportregeln“ für Hessen gelten ab 6. November

  06.11.2020    HLV

Gute Nachrichten für alle Leichtathleten: Ab heute ist Freizeit- und Amateursportlern die Nutzung von öffentlichen und privaten Sportanlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes bis vorläufig 30. November gestattet. Darauf einigten sich nach intensiven Gesprächen die Vertreter des Landessportbundes Hessen (lsbH) und Ministerpräsident Volker Bouffier sowie Hessens Minister des Innern und für Sport (HMdIS), Peter Beuth. Die neue Landesverordnung sieht vor, dass Sportanlagen nicht mehr grundsätzlich geschlossen sind. Damit passt sich Hessen an die Regelungen der anderen Bundesländer an. Das herkömmliche Vereinstraining bleibt aber bis auf Weiteres untersagt.

„Die Hessinnen und Hessen sollen trotz Pandemie die Möglichkeit haben, sich fit zu halten und auch gemeinsam sportlich aktiv zu sein“, erklärte Innen- und Sportminister Beuth. Dabei sollte unbedingt mit den erweiterten Sportmöglichkeiten verantwortungsvoll umgegangen werden und die geltenden Hygienebestimmungen beachtet werden. Was möglich ist und was nicht, kann auf der Seite des lsbH nachgelesen werden.

Hier die Links zu den entsprechenden Meldungen des HMdIS und des lsbH.

 

erstellt von Björn Günther